Wir
brauchen ein neues Wahlgesetz, weil die heute üblichen
Wahlsysteme hinsichtlich der Umsetzung des Vertrauensprinzips
große Mängel aufweisen, die sich wohl kaum durch
kleine Änderungen beheben lassen.
Das
CERLE-Programm ist klar verständlich und passt für
jede Verstretungsrat (kommunal, regional, gesamtstaatlich, europäisch).
Jeder
Bürger stimmt für eine Person auf der Gesamtliste
aller Kandidaten eines Wahlkreises. Die Kandidaten bilden zwar
eine Liste, doch der Bürger stimmt nicht für eine
Liste, sondern für eine Person seines Vertrauens.
Wenn
es sich aber um einen Einerwahlkreis handelt (Es wird wie in
Großbritannien nur ein Abgeordneter pro Wahlkreis gewählt.),
haben diejenigen, die nicht für den erfolgreichen Kandidaten
gestimmt haben, keinen Vertreter.
DAS IST NICHT GERECHT.
Deshalb schlagen wir Folgendes vor:
In
jedem Wahlkreis werden mehrere Abgeordnete gewählt (Es
könnten je nach Beschluss sechs, sieben, acht ... sein.),
wodurch alle Bürger viel größere Chancen haben,
dass ihr Wunschkandidat auch wirklich erfolgreich aus der Wahl
hervorgeht. Selbstverständlich gewinnen jene Kandidaten,
die die meisten Stimmen erhalten haben.
Doch
auch in diesem Fall kann erneut das Problem auftreten, auf welches
wir schon im vorhergehenden Abschnitt hingewiesen haben: Diejenigen,
die für einen erfolglosen Kandidaten gestimmt haben, bleiben
ohne Vertreter.
DAS IST NICHT GERECHT. Deshalb
schlagen wir Folgendes vor:
Jeder
Bürger kann auf seinem Stimmzettel zwei Kandidaten ankreuzen,
einen mit der Nummer 1 und einen weiteren mit der Nummer 2.
Im Falle einer Wahlniederlage des bevorzugten Kandidaten Nr.
1 geht die Stimme an Kandidat 2.
Damit
sind die Vertreter gewählt. Es ist möglich, dass ein
Kandidat die Wahl mit 30.000 Stimmen gewinnt und ein anderer
hingegen nur mit 3.000. Die Stimme dieser beiden Abgeordneten
zählt nach dem heutzutage gültigen System gleich,
unabhängig davon ob sie nun den Rückhalt von 30.000
oder von nur 3.000 Bürgern haben.
DAS IST NICHT GERECHT.
Deshalb schlagen wir Folgendes vor:
- Das
ungleiche Stimmrecht der Volksvertreter
DIE
STIMME JEDES VOLKSVERTRETERS ZÄHLT EXAKT SOVIEL WIE DIE
ANZAHL DER BÜRGER, DIE IHN GEWÄHLT HABEN.
Wenn
nun ein Abgeordneter bei der Abstimmung den Knopf drückt,
legt er gewissermaßen alle Stimmen der Bürger, die
ihn gewählt haben, auf den Tisch, keine mehr und keine
weniger.
Bis
heute kann eine Abstimmung im Europaparlament zum Beispiel wie
folgt verlaufen: 340 Stimmen dafür, 238 Stimmen dagegen,
48 Enthaltungen. Unserem Vorschlag gemäß könnte
das Ergebnis zum Beispiel so aussehen: 120.325.837 Stimmen dafür,
83.100.221 Stimmen dagegen, 10.003.250 Enthaltungen.
Das
bedeutet, dass ich nicht nur alle vier Jahre wähle, sondern
jedesmal wenn mein Vertreter es tut. Auf diese Weise nimmt der
Bürger an den politischen Entscheidungen teil, die in der
Abgeordnetenkammer getroffen werden.
Das bedeutet, dass ich in jedem Moment
weiß, was mein Vertreter gemeinhin tut (ob er nun mitredet,
schweigt oder etwas vorschlägt), da ich weiß, wer
er ist und wie er meine Stimme einsetzt.
Auf
diese Weise erfüllt sich das Prinzip der Stimmengleichheit
aller Bürger in der Gemeinde, in der Region, im Staat oder
in der Europäischen Union: Die Stimme eines Deutschen zählt
genauso viel wie die eines Belgiers.
Doch
die neue, von CERLE
angestrebte Demokratie wird nicht von alleine kommen und auch
nicht mit nur wenigen Mitgliedern. CERLE
muss eine Bürgerbewegung werden, eine Bewegung von
vielen Tausenden Bürgern. Deshalb bitten wir um die Mitarbeit
all derer, die unser Projekt befürworten. Es ist nicht
damit getan, selbst überzeugt zu sein. Nein, man muss sich
engagieren, um auch die anderen zu überzeugen.
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